Anmeldeformular Landratsamt Göppingen
Die Bienenhaltung muss vom Imker als "Tierhaltung" beim Landratsamt angemeldet werden.
Das Anmeldeformular kann über den folgenden Link geladen werden:
Es ist der Antrag und die Anlage B
"Anlage Bienen" nach § 1 a Bienenseuchenverordnung
auszufüllen.
Eine solche Anmeldung wird nicht vom Imkerverein automatisch beim Landratsamt vorgenommen!
Die Veterinärbehörde beim Landratsamt muss wissen, wo wieviele Bienenvölker aufgestellt sind, um im Falle einer ansteckenden Seuche handeln zu können
Das Landratsamt erteilt der Imkerei eine Betriebsnummer.
Mit Hilfe dieser Betriebsnummer ist es möglich, verbilligte Behandlungsmittel gegen die Varroa- Milbe über den Landesverband zu beziehen.
Die Anmeldung ist kostenlos.
Das Landratsamt versichert, dass die Anmeldung weder an das Finanzamt noch an die Berufsgenossenschaft weiter gegeben wird.